Bundesrat beschließt Novelle des Urheberrechts
Bundesrat beschließt Novelle des Urheberrechts
Der Bundesrat hat am 21. September 2007 dem zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts zugestimmt. Der so genannte „Zweite Korb“ der Urheberrechtsnovelle wird voraussichtlich zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.Für die Filmbranche ist insbesondere die Klarstellung in Bezug auf die Privatkopie entscheidend, die die Nutzung illegaler Tauschbörsen klarer erfasst. Danach bleibt es weiterhin erlaubt, eine private Kopie nicht kopiergeschützter Werke zu erstellen.
Während allerdings bisher die Kopie einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage nicht erlaubt war, wird dieses Verbot nun auch auf online unrechtmäßig zum Download angebotene Vorlagen ausgedehnt. Nach Inkrafttreten des „Zweiten Korbs“ gilt also: Wenn für den Nutzer einer Peer-to-Peer-Tauschbörse offensichtlich ist, dass es sich bei dem angebotenen Film oder Musikstück um ein rechtswidriges Angebot im Internet handelt, darf er keine Privatkopie davon herstellen.
Das Verbot, einen Kopierschutz zu knacken, bleibt weiterhin erhalten.
Weitere Details und Kernpunkte des „Zweiten Korbs“ können Sie auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums nachlesen

