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Tuesday, 20.02.2007

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Harte Strafen für Raubkopierer!
Harte Strafen für Raubkopierer!
Neue Plakate der Kampagne „Raubkopierer sind Verbrecher“ / aktuelle GVU-Quartalszahlen

(Berlin, 22. Mai 2006) Raubkopierer kommen nicht ungestraft davon – das belegen die neuen Plakate der Kampagne „Raubkopierer sind Verbrecher“, die ab Ende Mai in den Videotheken des IVD Interessenverband des Video- und Medienhandels in Deutschland e.V. aushängen werden. Die Quartalszahlen der GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V.) zeigen ebenfalls: Raubkopierer müssen sich auch im Sommer warm anziehen!


Zwei Plakate der Kampagne „Raubkopierer sind Verbrecher“ zeigen exemplarisch Fälle von verurteilten Raubkopierern: Hart getroffen hat es beispielsweise Markus T. , der wegen Herunterladens aus illegalen Quellen am 13. Februar 2006 zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde. Auch Daniela F.* bekam am 7. Februar 2006 die Quittung für ihre Raubkopier-Tätigkeit. Sie verkaufte illegal gebrannte Filme auf einem Flohmarkt und muss nun 1.000 Euro Strafe zahlen. Und es kann noch härter kommen: Je nach Schwere des Vergehens werden Raubkopierer mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug bestraft, gewerbsmäßiges Raubkopieren kann sogar mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden.

„Menschen wie Markus T. und Daniela F., die sich durch Raubkopien bereichern wollen, gibt es leider viele. Mit den Plakaten zeigen wir, dass sie nicht straffrei davon kommen“, sagt Michael Panknin, Aufsichtsratsvorsitzender des IVD. „Was vielen immer noch nicht bewusst ist: Raubkopieren ist kein Kavaliersdelikt. Darauf macht die Kampagne ‘Raubkopierer sind Verbrecher’ immer wieder aufmerksam.“

GVU-Quartalszahlen
Auch die aktuellen Quartalszahlen der GVU zeigen, dass immer mehr Raubkopierer für ihr Handeln die Konsequenzen tragen müssen. Von Januar bis Ende März 2006 fanden dank der Fahndungserfolge der GVU 366 Durchsuchungen von verdächtigen Räumlichkeiten statt, 209.419 Gegenstände wurden beschlagnahmt – darunter allein 100.924 illegal erstellte Datenträger mit Filmen. Zudem konnten im ersten Quartal 2006 bereits 427 Verfahren wegen Erstellung, Kauf oder Handel mit Raubkopien abgeschlossen werden. Weitere 525 neue Verfahren wurden eingeleitet, wovon 461 Verfahren auf den Bereich Film entfallen.


Internetfahndung immer erfolgreicher
Das Internet steht zunehmend im Visier der GVU-Fahnder. Wie der Fall von Markus T. zeigt, wird mittlerweile nicht nur gegen die Betreiber, sondern auch gegen die Abnehmer von illegalen Filmangeboten vorgegangen. Im Fall des aufgeflogenen illegalen Internetportals www.moviestar.t3.to leitete die Staatsanwaltschaft nun Folgeverfahren gegen Kunden in die Wege. Ein unter dem Pseudonym „rund_light“ bekannter Nutzer muss beispielsweise eine Strafe von 4.125 Euro (75 Tagessätzen à 55 Euro) zahlen. Zudem beschlagnahmte die Polizei alle Tatwerkzeuge und Gegenstände wie beispielsweise den Computer.

„Auch im Internet gibt es Mittel und Wege Raubkopierer aufzuspüren, darauf machen wir im Rahmen der Kampagne Raubkopierer sind Verbrecher verstärkt aufmerksam“, so Jan Oesterlin, Geschäftsführer der Zukunft Kino Marketing GmbH. „Bereits im  vergangenen Jahr haben wir einen so genannten viralen Spot produziert, der ausschließlich im Internet zu sehen war und dort verbreitet wurde. Diesen Weg werden wir mit der Kampagne fortsetzen.“

Unter dem Motto „Raubkopierer können sich nicht verstecken – auch nicht im Internet“ wird die Kampagne „Raubkopierer sind Verbrecher“ in den kommenden Monaten verstärkt mit Spots und Werbemitteln am Tatort Internet präsent sein.

* Namen geändert

Teaser

Zitat Teaser
"Every success for the GVU is a success for the film industry!"
- Johannes Klingsporn, managing director, Association of Film Distributors e.V.
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