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Donnerstag, 22.02.2007

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3 Jahre Haft für Raubkopierer!
3 Jahre Haft für Raubkopierer!
(Frankfurt, 21.6.2005) Die große Kammer des Landgerichts Frankfurt hat einen Raubkopierer zu drei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Der Angeklagte hatte im Jahr 2001 unter verschiedenen Decknamen über eBay Raubkopien verkauft. Die angebliche Anonymität des Internets half Oliver W. dabei herzlich wenig: Er flog trotz seiner Tarnung auf. Über 849 Fälle wurden vom Gericht untersucht und schließlich reichten 37 nachgewiesene Fälle aus, um den Raubkopierer zu verurteilen.

Der Straftäter hatte sein Geschäft im professionellen Stil aufgezogen und damit über 100.000 Euro eingenommen. Der Schaden für die Industrie lag nach einer Schätzung der BAS (Business Software Alliance) bei knapp 700.000 Euro.

Experten gehen davon aus, dass Oliver W. auch noch mit erheblichen Schadensersatzforderungen seitens der Rechteinhaber rechnen muss. Selbst in ansonsten hart gesottenen Raubkopierer-Foren im Internet wird dem einen oder anderen mulmig: "Die meinen das echt ernst.", lautet der knappe Kommentar eines Seitenbesuchers. Wie ernst, wird sich in den nächsten Monaten zeigen: Denn Oliver W. ist nur einer von vielen Raubkopieren, die zur Zeit auf deutschen Anklagebänken sitzen und ihre Urteile erwarten.



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"Das Recht auf eine Raubkopie ist genauso schwachsinnig wie das Recht auf einen Zweitwagen!"
- Bodo Schwartz, Vorstandsvorsitzender der GVU
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