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| Ziele und Strategien |
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| Strategien gegen illegale Filmnutzung |
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(Berlin, 30. November 2004) Auch wenn die Filmwirtschaft in der ersten Jahreshälfte 2004 einen Etappensieg gegen illegale Filmnutzung verbuchen konnte, ist die Gefahr noch längst nicht gebannt. Daher ziehen auch weiterhin alle Verbände, Unternehmen und Organisationen an einem Strang und haben für 2005 ein umfassendes Maßnahmenpaket aus Strafverfolgung, neuen technischen Entwicklungen, Aufklärung und Marktforschung geschnürt.
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1. Zivil- und Strafrechtliche Verfolgung
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In 2004 konnten große Erfolge im Kampf gegen Raubkopien errungen werden. So hat die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) mit FTP-Welt den weltweit größten Fall illegaler kommerzieller Downloads aufgedeckt. Die Website www.ftp-welt.com war der mit Abstand wichtigste und bekannteste kommerzielle Download-Service im deutschsprachigen Raum. Nicht nur die Verantwortlichen sollen nun zur Rechenschaft gezogen werden, die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat angekündigt, auch gegen die ca. 45.000 Abonnenten gerichtlich vorzugehen. Erst im März 2004 wurde mit Hilfe der GVU die weltweit größte Razzia in Deutschland durchgeführt und die Haupt-Release-Group, die Film und deutschen Ton zusammenbrachte, zerschlagen. Auch dieser Fall zog eine große Anzahl an Nachfolgeverfahren nach sich.
Für 2005 bereitet die GVU konzertierte Aktionen im Bereich der Massenmärkte für Raubkopien vor. Im Visier stehen insbesondere Auktionshäuser wie Ebay, Peer-to-Peer-Netzwerke und Websites, die illegalen Content zum Download anbieten, aber auch der Offline-Bereich wie Flohmärkte. Dazu wurden neue Software-Konzepte entwickelt, die die Verfolgung von Delikten in Massenmärkten erleichtern. Möglichkeiten, Vorgehensweise und die technischen Neuerungen werden voraussichtlich Anfang 2005 gesondert vorgestellt. Aber auch die einzelnen Verbände sind sehr aktiv: So organisiert der Interessenverband des Videotheken- und Medienfachhandels e.V. (IVD) in Deutschland Flohmarkt-Screenings und führt Mitarbeiter-Schulungen zum Thema Film-Raubkopien durch. Auch der Bundesverband Audiovisuelle Medien e.V. (BVV) setzt hier an und beobachtet nicht nur einschlägige Websites, sondern geht auch juristisch gegen auffällige Uploader und Websites, die illegalen Film-Content anbieten, vor. Der Verband der Filmverleiher e.V. (VdF) entwickelt in Zusammenarbeit mit der Filmförderungsanstalt mit Content-Anbietern und Providern ein Lösungsmodell, um massenhafte illegale Downloads einzudämmen.
Zudem besinnen sich viele Unternehmen ihrer Selbstverantwortung und verfolgen auf zivilrechtlichem Wege und mit Hilfe von Detekteien sowie internen Rechercheabteilungen Verstöße gegen das Urheberrecht.
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2. Technische Forschung und Sicherheitschecks
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Bei der Pressekonferenz der Filmwirtschaft im November 2003 wurde erstmalig das vom Fraunhofer Institut Integrierte Publikations- und Informationssysteme entwickelte digitale Wasserzeichen vorgestellt, dass die Rückverfolgung der Quelle von Raubkopien ermöglichte. Das Wasserzeichenverfahren wird ständig verbessert, so ist es inzwischen zum Beispiel möglich, auch den Ton mit entsprechenden Signaturen zu kennzeichnen, die zum einen eine Rückverfolgung der Quelle erleichtern, zum anderen dabei helfen, Raubkopien im Internet aufzuspüren. Zurzeit wird geforscht, wie man das digitale Wasserzeichen völlig unzerstörbar macht. Anfang 2005 werden hierzu erste Ergebnisse erwartet.
Auch der Kopierschutz für DVDs wird kontinuierlich verbessert. So werden mittlerweile mit dem Kopierschutz ARccOS des Unternehmens Sony DADC versehene Leih-DVDs mit der empörten Reklamation in die Videotheken zurückgebracht, man könne die DVD nicht kopieren. ARccOS ist ein dynamisches Kopierschutzsystem, das jede einzelne DVD mit einem individuellen Schutzcode ausstatten kann. Diese digitale Signatur schützt die DVD vor dem Kopieren, Ripper-Programmen oder anderen unauthorisierten Duplikationen.
Vor dem Kopierschutz steht die strenge Überwachung der einzelnen Schritte der Film-Verwertung von der Post-Production bis zur Auswertung im Kino. So hat beispielsweise Constantin Film alle Originalkopien von (T)raumschiff Surprise kodiert und dokumentiert. Der Herstellungs- und Transportbereich wurde intensiv kontrolliert. So war die erste Raubkopie vom (T)raumschiff eine schlecht abgefilmte Version. Hier konnte auf Grund der Kodierung sogar das Kino, in dem abgefilmt wurde, ausfindig gemacht werden. Gegen Personen, die das raubkopierte Film-Material weiterverbreitet haben, wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Auch im Kino selbst wird gegen das Abfilmen vorgegangen: So gibt es Prämien für Mitarbeiter, die Abfilmer entdecken, und künftig sollen punktuell Nachtsichtgeräte zur besseren Identifizierung eingesetzt werden.
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3. Aufklärung
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Eine wichtige Rolle für 2005 spielt die Aufklärung. So sollen auch im zweiten Kampagnenjahr von "Raubkopierer sind Verbrecher" die provokativ-humorvollen Spots und Print-Motive dazu führen, illegale Filmkopien kritisch zu hinterfragen. Ziel ist es, der breiten Bevölkerung die Illegalität des Raubkopierens aufzuzeigen und durch Darstellung der Rechtsfolgen ins Bewusstsein zu rücken.
Neben der populären Kampagne "Raubkopierer sind Verbrecher" haben sich zusätzlich mehrere Filmverbände zusammengeschlossen und werden Anfang 2005 eine Bildungsinitiative unter dem Namen "RESPE©T COPYRIGHTS" starten. Beispielsweise werden Unterrichtseinheiten für Schulen entwickelt, die rund um das Thema illegale Filmnutzung aufklären. "Mit der Initiative RESPE©T COPYRIGHTS haben wir letztendlich auf die Bedürfnisse des Bildungssektors reagiert. So haben uns in den letzten zwölf Monaten zahlreiche Schulen, Lehrer oder sogar Schulklassen angesprochen, ob wir Lehr- und Anschauungsmaterialien zum Thema Film-Raubkopien liefern können", erklärt Johannes Klingsporn, Geschäftsführer des Verbandes der Filmverleiher e.V..
Aber auch intern hat die Filmwirtschaft die Wichtigkeit von Aufklärung und Weiterbildung erkannt. So erhalten Mitarbeiter von Kinos und Videotheken Informationsmaterialien zum Urheberrecht. Des Weiteren werden sie darüber aufgeklärt, was bei einem Verstoß gegen dieses zu tun ist und welche wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen illegale Filmnutzung nach sich zieht.
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4. Marktforschung
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Um den Markt zu verstehen und das Ausmaß der Schäden einschätzen zu können, betreibt die deutsche Filmwirtschaft intensive Marktforschung. Ein Beispiel dafür ist die jährlich erscheinende repräsentative "Brennerstudie" der Filmförderungsanstalt (FFA), die 2004 zum dritten Male durchgeführt wurde. Die wichtigsten Ergebnisse: Insbesondere der Filmdownload vor dem offiziellen Kinostart konnte deutlich eingeschränkt werden. Während von Januar bis August 2003 noch 24 Prozent der Downloader die Filme vor Kinostart downgeloadet haben, waren es von Januar bis Juni 2004 lediglich 13 Prozent. Die Ausstattung mit Hardware zur Vervielfältigung von Content (Musik, Fotos, Filme, etc.) steigt dagegen weiterhin deutlich an: 28 Mio. Deutsche haben Zugriff auf einen CD-Brenner im eigenen Haushalt, 3,1 Mio. auf einen DVD-Brenner und 1,1 Mio. auf einen DVD-Recorder. Dabei verlagert sich das Brennen von Content zunehmend von CD- auf DVD-Rohlinge, bei denen das legale und illegale Kopieren von Filmen dominiert. Im Befragungszeitraum von Januar bis Juni 2004 wurden 13 Prozent der insgesamt 264 Mio. CD-Rohlinge und 55 Prozent der
45 Mio. DVD-Rohlinge mit Spielfilmen oder aktuellen Kinofilmen bespielt.
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"Das Recht auf eine Raubkopie ist genauso schwachsinnig wie das Recht auf einen
Zweitwagen!" |
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- Bodo Schwartz,
Vorstandsvorsitzender der GVU |
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