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Das Anbieten, also das Zugänglichmachen von urheberrechtlich geschützten
Inhalten zum Beispiel über Peer-to-Peer-Netzwerke im Internet, ist verboten.
Wichtig: Auch durch den Erwerb der Original-Vorlage, beispielsweise einer
Original-Film-DVD, erwirbt man nicht das Recht, Dritten den Inhalt zugänglich
zu machen. Zuwiderhandlungen können hohe Schadensersatzansprüche und
Strafverfolgung nach sich ziehen.
Im Gesetzestext wird oft vom Verwertungsverbot gesprochen. Das Verbot umschließt
Vervielfältigung, Verbreitung und die öffentliche Wiedergabe von
urheberrechtlich geschützten Vorlagen.
Das Downloaden aktueller Kinofilme ist nicht erlaubt und kann zivilrechtliche
Konsequenzen nach sich ziehen. Des Weiteren gilt das Verwertungsverbot.
Das Brennen aktueller Kinofilme von Raubkopien ist nicht erlaubt und kann
zivilrechtliche Konsequenzen durch den Rechteinhaber nach sich ziehen. Auch
hier gilt das Verwertungsverbot.
Privates Kopieren einer Original-DVD/CD mit Kopierschutz ist nicht erlaubt und
kann zivilrechtliche Konsequenzen durch den Rechteinhaber haben. Es gilt das
Verwertungsverbot.
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