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| Wieder hohe Geldstrafe für Raubkopierer! |
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(Berlin, 31. Januar 2005) Insgesamt 16.500 Euro an Strafzahlung leisten muss ein Raubkopierer, der bei eBay illegale Filmkopien anbot und dabei den Fahndern der GVU buchstäblich ins Netz ging. Im Vorfeld hatte der Mann eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet, gegen die er mehrfach verstoßen hat. Durch Testkäufe wurde der Raubkopierer, der sich in der Anonymität des Internets offensichtlich sicher fühlte, überführt. Das strafrechtliche Urteil, bei dem sogar mit Haftstrafen zu rechnen ist, steht noch aus.
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Unter dem Pseudonym "karol_cccp" stellte D. aus Giessen zahlreiche Raubkopien von aktuellen Kinofilmen wie "Troja" und "Last Samurai" bei der Auktionsplattform eBay ein. Nach Sperrung der Auktionen und der Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung trat D. direkt in Kontakt mit Bietern auf DVDs anderer Verkäufer und bot diesen per Email seine Raubkopien an, darunter "I, Robot" und "Spiderman 2". Durch Testkäufe wurde das Angebot des D. überprüft und die von ihm zugesandten Filme als Raubkopien identifiziert. Bei einer polizeilichen Wohnungsdurchsuchung bei D. wurden 251 CDs/DVDs mit Raubkopien entdeckt. Die Strafverfahren sind anhängig.
GVU-Geschäftsführer Jochen Tielke sagte dazu: "Raubkopierer haben keinen Grund, sich sicher zu fühlen - auch nicht, wenn sie undercover agieren. Nicht nur das Strafrecht, auch das scharfe Schwert des Zivilrechts wird im Kampf gegen Raubkopien eingesetzt. Wie der aktuelle Fall D. zeigt, drohen Raubkopierern nicht nur in der Theorie, sondern auch real empfindliche Strafen."
Oliver Weyergraf, Leiter Internet-Sicherheit bei eBay: "eBay hat größtes Interesse daran,Rechtsverletzungen auf dem eBay-Marktplatz zu unterbinden. Wir arbeiten mit den Rechtinhabern und den Ermittlungsbehörden eng zusammen, um solchen Vorfällen nachzugehen."
Dr. Elke Esser, Geschäftsführerin der Zukunft Kino Marketing GmbH und Verantwortliche für die Raubkopierer sind Verbrecher-Kampagne meint dazu:
"Die Geldstrafe von 16.500 € ist erst der Anfang. Das strafrechtliche Urteil steht sogar noch aus. Und das kann leicht Haftstrafe bedeuten, wie ein Film-Raubkopierer aus dem Kreis Quedlinburg erst letzte Woche feststellen musste. Die Strafen machen deutlich, dass der Slogan "Raubkopierer sind Verbrecher" keinesfalls ein leere Worthülse ist, sondern hier auch Taten folgen und die GVU kontinuierlich Urheberrechtsverletzungen ahndet."
Über die GVU
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) arbeitet im Auftrag der Filmbranche und der Entertainmentsoftware-Industrie. Sie trägt im Netzwerk der internationalen Antipiraterie-Organisationen dazu bei, geistiges Eigentum zu schützen, die Verbreitung von Raubkopien einzudämmen und den durch sie entstehenden wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen.
Piraterie fügt den Branchen jährlich Verluste in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro zu. Daher gehören bereits heute über 80 Unternehmen und Verbände der GVU an. Seit 1984 unterstützt das Team von juristischen, kriminalistischen und technischen Experten die Strafverfolgungsbehörden (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft und Zoll) und stellt seine Erkenntnisse den Entscheidungsträgern in Politik und Wirtschaft zur Verfügung.
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"Wenn Ideen nicht geschützt werden, lohnt es nicht mehr, welche zu haben." |
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- Dr. Andreas Kramer,
Geschäftsführer Hauptverband Deutscher Filmtheater e.V. |
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